Aktueller Projektaufruf für 2021
Zweiter Projektaufruf für das Regionalbudget – ab jetzt wieder mit Kleinprojekten bewerben!
Seit dem Jahr 2020 beteiligt sich die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Württembergisches Allgäu am Förderprogramm für Kleinprojekte, dem sogenannten „Regionalbudget“, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK).
Hiermit starten wir nun in die zweite Runde und so können sich bis zum 20.12.2020 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen, Kommunen und weitere mehr mit Ihren Kleinprojekten für das Jahr 2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg bewerben (info@re-wa.eu, Tel: 07563 936-700 oder -701 oder -702).
Start des Projekt-Aufrufs: 26. Oktober 2020
Stichtag für die Einreichung der Anträge: 20. Dezember 2020
Voraussichtlicher Termin für die Projektauswahl: KW9 / 2021
Höhe der im Aufruf zur Verfügung stehenden Fördermittel: 200.000 EUR
- Gefördert werden können Kleinprojekte, die in einer der 13 Kommunen des Aktionsgebiets Württembergisches Allgäu umgesetzt werden. Hierzu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Ge-meinden Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Kißlegg, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
- Die Anträge müssen einem der folgenden sechs definierten Maßnahmen der GAK (Ziffer 2, 3, 4, 5, 8, 9; ) in folgenden Abschnitten entsprechen:
- Ziffer 2: Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Ziffer 3: Regionalmanagement
- Ziffer 4: Dorfentwicklung
- Ziffer 5: Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Ziffer 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Ziffer 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Zudem müssen die Projekte mind. einem der fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LAG Württembergisches Allgäu zuordenbar sein.
- HF 1: BürgerLand Allgäu
- HF 2: FreizeitLand Allgäu
- HF 3: KulturLand Allgäu
- HF 4: KlimaLand Allgäu
- HF 5: WirtschaftsLand Allgäu
- Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 20.000 € (netto). Der einheitliche Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten. Die Mindestfördersumme liegt bei 2.000 €.
- Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt werden. Weiter darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (Auftrag erteilen, Anschaffung kaufen oder Bau beginnen), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Pro-jekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee: Projektdatenblatt Regionalbudget
Weitere Information und
Unterlagen zur Antragstellung: Infoblatt zum Regionalbudget 2021
DIN 276 - Kostenberechnung für Hochbauten
Projektbewertungsmatrix Regionalbudget
Die Förderanträge werden vom Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien sowie weitere Informationen zum Projektauswahlverfahren finden Sie in der Geschäftsordnung Regionalbudget.
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg
Clemens Stadler, Daniela Winter, Ulrike Schönenberger
Telefon +49 (7563) 936-700 oder -701 oder -702
Telefax +49 (7563) 936-799
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