550.000 € EU-Budget für regionale Projekte

12. September 2016

Zweiter LEADER-Projektaufruf der Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 550.000 € an EU-Mitteln für Projekte aus, die der Entwicklung unserer Region dienen. Bürger, Vereine, Unternehmer, Kommunen und Kommunalvertreter, sowie regionale Akteure können hierzu ihre Projektideen bis zum 30.11.2016 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel. 07563-936-700 oder -701).

Eine LEADER-Förderung können hierbei Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen erlangen. Das Spektrum reicht von Kunst und Kultur, über Freizeit, Tourismus und Wirtschaft, bis hin zum Klima- und Naturschutz. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen auf eine Förderung.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im Januar 2017.

Start des Projektaufruf:  12.09.2016
Ende des Projektaufrufs
(Stichtag für die Einreichung der Anträge):

30.11.2016

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

550.000 €,
hinzu kommen je nach Fördermodul
nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis

Hinweis zu den Landesmitteln
(nationale Fördermittel):

Der (Einjahres-)Haushalt 2017 wird voraussichtlich erst im Februar 2017 vom Landtag in der dritten Lesung beschlossen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die zur Inanspruchnahme der genannten EU-Mittel erforderlichen korrespondierenden Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob diese Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.

Zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge: Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand)
Voraussichtlicher Auswahltermin
(Sitzung des Entscheidungsgremiums):
26.01.2017
Hinweis auf die Förderrichtlinien: Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER, sowie dem MEPL III
Hinweis auf die geltenden Auswahlwahlkriterien: Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichten Projektauswahlkriterien
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

Tel. 07563-936-700 oder -701
info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee: Projektdatenblatt

 

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