Vierter LEADER-Projektaufruf gestartet

11. September 2017

Vierter LEADER-Projektaufruf der Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu

Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 300.000 € an EU-Mitteln - zzgl. eventueller EU-Rückflussmittel bis zum Auswahltermin, in Höhe von maximal 367.000 € - für Projekte aus, die der strukturellen Entwicklung des Württembergischen Allgäus dienen. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihre Projektideen bis zum 30.11.2017 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (info@re-wa.eu, Tel. 07563-936-700 oder -701).

Eine LEADER-Förderung können im aktuellen Aufruf Projekte, welche den Modulen 1 bis 6 (gemäß der Fördersatztabelle) zu zuordnen sind, erlangen. Das Förderspektrum ist breit gefächert. Besonders innovative und vernetzte Projektideen haben gute Chancen auf eine Förderung.

Bewertet werden die eingegangenen Projektideen durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe anhand einer Bewertungsmatrix. Die Auswahl der förderwürdigen LEADER-Projekte erfolgt voraussichtlich im Februar 2018.

Start des Projektaufruf:  11.09.2017
Ende des Projektaufrufs
(Stichtag für die Einreichung der Anträge):

30.11.2017

Höhe des ausgelobten EU-Budgets:

300.000 €, zzgl. eventueller EU-Rückflussmittel in Höhe von max. 367.000 €

Landesmittel
(nationale Fördermittel):

Zu dem ausgelobten EU-Budget kommen je nach Fördermodul
nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis hinzu.

Wichtiger Hinweis zu den Landesmitteln:
Der Doppelhaushalt 2018/2019 des Landes wird voraussichtlich erst Ende Dezember 2017 vom Landtag beschlossen werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für Projekte der LEADER-Module 2 bis 5 bereitstehen.

Zugelassene Handlungsfelder für Projektanträge: Alle fünf Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
(BürgerLand, FreizeitLand, KulturLand, KlimaLand, WirtschaftsLand)
Zugelassene Module: Modul 1 Kommunale Projekte, Modul 2 Private Projekte, Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR),  Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum, Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO, Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen
Voraussichtlicher Auswahltermin
(Sitzung des Entscheidungsgremiums):
Donnerstag, den 01.02.2018
Hinweis auf die Förderrichtlinien: Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist die Kompatibilität eines Projekts mit der VwV-LEADER, sowie dem MEPL III
Hinweis auf die geltenden Auswahlwahlkriterien: Die Bewertung der Projektanträge erfolgt gemäß der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verankerten und hier veröffentlichten Projektauswahlkriterien
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg

Tel. 07563-936-700 oder -701
info@re-wa.eu

Formular zum Einreichen Ihrer Projektidee: Projektdatenblatt

 

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