Ideen + Förderung
Hier erfahren Sie alles über das LEADER-Förderprogramm 2014–2020 mit der Laufzeit 2014-2022 und erhalten wichtige Informationen zu Ihrem Projektantrag.
Weitere Förderprogramme und -möglichkeiten finden Sie über den Förderwegweiser des Regierungspräsidiums Tübingen.
Förderperiode 2021-27/29
Informationen zur Übergangsverordnung (ÜVO)
Die Vorbereitungen auf die nächste Förderperiode (2021-27/29) liefen auf Ebene der Europäischen Union (EU) mit erheblichen Verfahrensverzögerungen, was unter anderem dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU geschuldet ist.
Daraus resultierend gab es für die Jahre 2021+22 eine Übergangsverordnung (ÜVO), wodurch den Mitgliedsstaaten der EU ein Jahresbudget als Vorgriff auf die Finanzmittel der neuen Förderperiode für die Jahre 2021 und 2022 vorbehaltlich zur Verfügung gestellt wurden. Dadurch waren weitere Projektaufrufe in 2021 und 2022 möglich.
Aktuell wurden hierfür noch keine Mittel freigegeben; allerdings konnten vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel Projektaufrufe für 2021 u. 2022 gestartet werden. Es wurde allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mit dem Aufruf vergebenen EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) noch nicht zur Verfügung standen. Deshalb beschloss die Aktionsgruppe ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller konnten im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt waren! Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu legte jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vor, so dass unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit diese zur Bewilligung vorschlagen wurden.
Erfreulicher Weise waren schließlich genügend Mittel vorhanden, so dass alle positiv beschlossenen Projekte auch zur Umsetzung kommen konnten.